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Exkurs Cyber-Mobbing

Cyber-Mobbing

Die drei Hauptmerkmale von Mobbing sind:

  1.  ein gezieltes, systematisches Vorgehen in der Absicht, dem Opfer zu schaden,
  2.  die Wiederholung des Verhaltens über eine gewisse Zeitspanne sowie
  3.  ein Macht-Ungleichgewicht zwischen Opfer und Täterinnen oder Täter.

Mithilfe der modernen Kommunikationsmittel findet das systematische Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Belästigen auch im virtuellen Raum statt. Der Oberbegriff dafür ist Cyber-Mobbing.

Was ist der Unterschied zwischen Cyber-Mobbing und Mobbing außerhalb des Netzes? Cyber-Mobbing ist unabhängig von Ort und Zeit. Die Inhalte verbreiten sich schnell und unkontrolliert an ein unüberschaubar großes Publikum. Das Internet bietet den Täterinnen und Tätern Anonymität. Die Folgen sindeine oft geringere Hemmschwelle und weniger Empathie gegenüber den Opfern.

Es gibt viele unterschiedliche Formen von Cyber-Mobbing.

Hier eine Auswahl:

  • Schikane und Belästigung (z.B. per E-Mail, SMS)
  • Verunglimpfung und Beleidigung (z.B. über soziale Netzwerke)
  • Betrug bzw. Identitätsdiebstahl (z.B. durch Fake-Profile)
  • Verrat (z.B. über Social-Media oder eigens angelegte Websites)
  • Ausgrenzung (z.B. in Multiplayer Games, in Social-Media-Gruppen)
  • Bloßstellung
  • Cyberthreats – offene Androhung von Gewalt

Cyber-Mobbing ist - je nach konkretem Einzelfall - insbesondere nach folgenden Vorschriften strafbar:

  • Beleidigung (§ 185 StGB)
  • Üble Nachrede (§ 186 StGB)
  • Verleumdung (§ 187 StGB)
  • Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB)
  • Nachstellung (§ 238 StGB – „Anti-Stalking-Gesetz“)
  • Nötigung (§ 240 StGB)
  • Bedrohung (§ 241 StGB)
  • Recht am eigenen Bild: §§ 22, 33 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG)

Unabhängig von einer strafrechtlichen Verfolgung sind auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche möglich. Zudem können immaterielle Schäden ggf. durch sog. „Schmerzensgeld“ ausgeglichen werden. Eltern vertreten dabei ihre minderjährigen Kinder und können für das gerichtliche Verfahren einen Anwalt zu Rate ziehen.

Jeder kann Opfer von Cyber-Mobbing werden. So geben 11 Prozent der 12- bis 13-Jährigen und 17 Prozent der 14- bis 15-Jährigen an, schon häufig mit Hassbotschaften in Kontakt gekommen zu sein. Cyber-Mobbing kennen 28 Prozent der 12- bis 13-Jährigen und 32 Prozent der 14- bis 15-Jährigen aus dem eigenen Bekanntenkreis (Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest, JIM-Studie 2018, Jugend, Information, Medien. Basisuntersuchung zum Medienumgang 12- bis 19-Jähriger in Deutschland, abrufbar unter: www.mpfs.de).

Die Folgen von „direktem“ Mobbing und Cyber-Mobbing sind nicht zu unterschätzen. Ein schlechtes Selbstwertgefühl und andere psychische Probleme sind charakteristisch. Oft sind die Opfer verängstigt und verschlossen. Das kann bis zur sozialen Isolierung und schlimmstenfalls sogar zum Suizid führen.

  • Sie haben von Ihrem Kind oder über Dritte erfahren, dass es mit Mobbing in Berührung gekommen ist? Suchen Sie das Gespräch und lassen Sie sich von Ihrem Kind die Beobachtungen schildern.
  • Greifen Sie zu Sofortmaßnahmen:  Ändern Sie Kontaktdaten und/oder blockieren Sie bestimmte Nutzer. Vergessen Sie dabei nicht Beweise zu sichern, etwa Chatverläufe oder E-Mails.
  • Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind, was mögliche nächste Schritte sein könnten Beispielsweise kann es sinnvoll sein, die Schule einzubeziehen.
  • Es gibt kostenlose Beratungsangebote für Opfer von Cyber-Mobbing. Einige Angebote sind auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aufgelistet: Cyber-Mobbing-Informationen.
  • Für Lehrer bietet die Stiftung Medienpädagogik Bayern  kostenlose Unterrichtsmaterialien im Rahmen des Medienführerscheins zum Thema Cyber-Mobbing an: www.medienfuehrerschein-bayern.de.
  • Eine weitere Möglichkeit ist, Strafanzeige bei der Polizei, bei der Staatsanwaltschaft oder dem Amtsgericht zu erstatten – im Zweifel auch gegen Unbekannt.

Hate Speech und Cyber-Mobbing sind zwei aggressive und hasserfüllte Verhaltensweisen im Internet. Sie verfolgen das Ziel, anderen zu schaden. Hate Speech und Cyber-Mobbing verbreiten sich im Netz unkontrolliert und schnell mit großer Reichweite. Die Übergänge von Cyber-Mobbing und Hate Speech verlaufen fließend.

Bei Cyber-Mobbing werden einzelne Personen attackiert. Die Täterinnen und Täter kommen meist aus dem Umfeld der Opfer und sind ihnen bekannt, auch wenn sie anonym agieren.

Bei Hate Speech dagegen richtet sich der Hass gegen ganze Gruppen oder gegen einzelne Vertreterinnen und Vertreter der Gruppen oder ihre Fürsprecher.